Brauche ich einen Psychiater oder einen Psychotherapeut?

Was ist der Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut?

 

Psychiater sind vom Grundstudium her Mediziner, absolvieren danach ihre Facharzt-Ausbildung und erlangen die Qualifikation „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“ (teilweise auch neuere Formulierungen). Der Psychiater nimmt sich im Erstkontakt genug Zeit, Sie kennen zu lernen, zeigt Behandlungsmöglichkeiten auf (stationäre Therapie, ambulante Psychotherapie, Medikamentenverordnung, Reha-Maßnahmen usw.), kann Medikamente verordnen, und wenn nötig, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausstellen. Der Psychiater hat in der Regel nicht die verfügbare Zeit für wiederkehrende Gespräche im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus. Die Wiedervorstellung erfolg meist in größeren zeitlichen Abständen.

Psychologische Psychotherapeuten sind häufig vom Grundstudium Psychologen, absolvieren im Anschluss an das Studium ihre Therapeutenausbildung, eng verknüpft mit umfangreicher praktischer Tätigkeit in Kliniken u. ä. Einrichtungen und erlangen nach staatlicher Prüfung die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die angebotene Therapie basiert vordergründig auf Gesprächen und darauf aufbauenden Therapiemethoden (Imagination, Innere-Kind-Arbeit, sokratischer Dialog, Gedankenprotokoll). Der Psychotherapeut verordnet keine Medikamente, stellt keiner AU-Bescheinigungen aus.

Wird vereinbart, eine zeitlich begrenzte Psychotherapie durchzuführen, finden die Sitzungen (je 50 min) meist im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus statt.

Außerdem finden Sie noch folgende Berufsbezeichnungen:

Ärztlicher Psychotherapeut:  im Grundstudium Mediziner, Facharztausbildung in Psychiatrie / Neurologie, nachfolgend Qualifikation als Psychotherapeut, Handlungsspektrum meist wie Psychologischer Psychotherapeut

Kinder / Jugendtherapeut: im Grundstudium Psychologie oder Sozialpädagogik, danach Therapeutenausbildung und Approbation als staatlich anerkannte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.

Heilpraktiker für Psychotherapie: Fachschulausbildung und  Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz